Grundsätzlich ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln dem Individualverkehr vorzuziehen, wenn Reisen im Rahmen der Tätigkeit als Studienvertreter:in anfallen. Weiterführende...
Bei Meetings, Sitzungen oder sonstigen Terminen außerhalb Vorarlbergs können Reisespesen refundiert werden, sofern eine Heimreise zeitlich nicht mehr möglich ist....