Die Kosten für Pfandgut, welches kaputt oder verloren gegangen ist, kann nur dann von der ÖH übernommen werden, wenn:
- dem Refundierungsantrag neben dem Originalbeleg des Einkaufs auch die Quittung der Pfandrückerstattung beigelegt wird,
- die Differenz als Bruch/Schwund auf dem Antrag angeführt wird,
- in der Begründung vermerkt wird, dass alle vorhandenen Leergüter retourniert wurden und der fehlende Betrag somit durch Bruch oder Schwund zustande gekommen ist und mit der eigenen Unterschrift bestätigt wird.
Die Pfandkosten werden vom Rechnungsbetrag abgezogen und nicht erstattet, wenn Refundierungsanträge mit Rechnungen (welche Pfand beinhalten) ohne Pfandrückgabenquittung abgegeben werden. Denn dann ist davon auszugehen, dass der Pfandbetrag durch Rückgabe der Pfandflaschen eingenommen wurde.
Anträge können entweder im Postfach im U3 15 eingeworfen oder bei der Info abgegeben werden.
Du hast noch Fragen? Dann melde dich einfach bei deiner Studienvertretung, Referent:in oder direkt beim Wirtschaftsreferat. Die notwendigen Kontaktdaten findest du hier.