Fahrtkosten

Grundsätzlich ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln dem Individualverkehr vorzuziehen, wenn Reisen im Rahmen der Tätigkeit als Studienvertreter:in anfallen. Weiterführende Informationen zu Hotel- und Verpflegungskosten können dem Artikel Reisespesen entnommen werden.

Zusätzlich zu diesem Grundsatz sind die folgenden Punkte für den öffentlichen Personenverkehr zu beachten:

  • Fahrscheine des öffentlichen Personenverkehrs werden grundsätzlich refundiert, sofern sie mit dem Zweck der Fahrt in Verbindung stehen. Als Richtlinie bei Zugfahrten gelten die Preise der zweiten Klasse.
  • Zugtickets sollen zum ermäßigten Preis mit der ÖBB Vorteilscard erworben werden. Die ÖH der Fachhochschule Vorarlberg verfügt über ein ÖHBB-Businesskonto und kann die Tickets dort vergünstigt erwerben. Wird ein Ticket benötigt, muss dies beim Wirtschaftsreferat oder beim Vorsitz-Team so früh wie möglich beantragt werden. Das Wirtschaftsreferat kann das Ticket erwerben und intern abrechnen – es entfällt somit das private Vorstrecken der Ticketkosten.
  • Zeitkarten werden nur für jenen Zeitraum refundiert, den die betreffende Person notwendigerweise am Zielort verbringen musste.

Für Reisen mit privatem Individualverkehr gelten zusätzlich folgende Punkte:

  • Bei Reisen mit einem oder mehreren PKWs sind immer Fahrgemeinschaften anzustreben
  • Bei Fahrten mit dem PKW sind die Anzahl der gefahrenen Kilometer, eine Streckenbeschreibung inkl. Fahrziel sowie etwaige Beifahrer:innen und deren Unterschriften anzugeben. Die Refundierung erfolgt anhand des amtlichen Kilometergeldes.
  • PKW-Fahrten müssen im Vorfeld mit dem Wirtschaftsreferat und dem Vorsitz abgeklärt und bewilligt werden. Wurde dies versäumt, kann nur der KFZ-Betrag in Höhe eines Zugtickets zum ermäßigten Vorteilscard-Preis refundiert werden.
  • Taxi-Rechnungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen refundiert.
  • Inlandsflüge werden nur in begründeten Ausnahmefällen refundiert.

Bei hohem Reiseaufkommen kann das Vorsitz-Team einen personalisierten ÖBB-Account mit inkludierter ÖBB-Business-Vorteilscard für ÖH-Mitglieder beantragen/anlegen.

Fahrtkostenabrechnung & Refundierung

Fahrtkosten können über das Formular zur Refundierung von KFZ-Fahrtkosten abgerechnet und rückerstattet werden. Sofern vorhanden, ist der Abrechnung eine Einladung für die Veranstaltung beizulegen. Jedenfalls muss der Grund der Reise detailliert, nachvollziehbar und beweisbar angegeben werden.

Zusätzlich zum Antrag werden im Rahmen der Refundierung folgende Punkte benötigt:

  • Zu belastende Kostenstelle
  • Unterschrift des:der Kostenstellenverantwortlichen

Die Rückerstattung für die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges, statt öffentlicher Verkehrsmittel, ist zu begründen und nur in Ausnahmefällen gestattet. Hinsichtlich der Fahrtkosten ist stets die zeitlich kürzeste Strecke zu wählen (lt. Google Maps).

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