Pfand

Im folgenden Artikel wird die Handhabung mit Pfand genauer dargelegt und erklärt. Grundsätzlich wird bei einer Rechnung mit Pfand unterschieden, um welche Art von Antrag es sich handelt.

Auslagenersatz

Ein Auslagenersatz kann von ÖH-Teammitgliedern beantragt werden, sofern Gegenstände, Artikel usw. (in diesem Falle Getränke mit Pfand) für die ÖH eingekauft und mit dem eigenen Geld bezahlt wurden.

Da die Getränke gezielt von der ÖH benötigt werden, wird hier der gesamte Pfandbetrag rücküberwiesen.

Refundierung und Sponsoring

Die Pfandkosten werden vom Rechnungsbetrag abgezogen und nicht erstattet. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese werden weiter unten aufgelistet.

Die Pfandkosten werden vom Rechnungsbetrag abgezogen und nicht erstattet, wenn Anträge mit Rechnungen (welche Pfand beinhalten) ohne Pfandrückgabenquittung abgegeben werden. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass der Pfandbetrag durch Rückgabe der Pfandflaschen eingenommen wurde.

Ausnahmefälle

Die Kosten für Pfandgut, welches kaputt oder verloren gegangen ist, kann von der ÖH nur übernommen werden, wenn:

  1. dem Antrag neben dem Originalbeleg des Einkaufs auch die Quittung der Pfandrückerstattung beigelegt wird,
  2. die Differenz als Bruch/Schwund auf dem Antrag angeführt wird,
  3. in der Begründung vermerkt wird, dass alle vorhandenen Leergüter retourniert wurden und der fehlende Betrag somit durch Bruch oder Schwund zustande gekommen ist und mit der Unterschrift der antragstellenden Person bestätigt wird.

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