Regelung Debitkartenkonto

In der Sitzung vom 27.04.2023 wurde eine wichtige Regelung zur Überweisung von Geldern auf das Debitkartenkonto beschlossen. Dieser Eintrag erläutert die Details und den Zweck der Überweisung sowie die damit verbundenen Verfahrensweisen.

Zweck der Überweisung

Jedes Wirtschaftsjahr (WJ) wird eine Überweisung in Höhe von 1.000,00€ auf das Debitkartenkonto durchgeführt. Diese Überweisung erfolgt zu Beginn des Wirtschaftsjahres, im Juli, und wird durch das Wirtschaftsreferat veranlasst.

Verwendungszweck

Die Mittel sind ausschließlich für die Bezahlung von Website-Plugins vorgesehen. Da viele Anbieter nur Zahlungen per Kreditkarte akzeptieren, wurde ein spezielles Debitkartenkonto eingerichtet, das jedoch keine physische Karte besitzen darf.

Aktenvermerk

Für jede Überweisung ist ein Aktenvermerk erforderlich, um die Dokumentation sicherzustellen. Der Aktenvermerk sollte folgende Formulierung enthalten:

„Mit Verweis auf den Beschluss der Sitzung am 27.04.2023 wird jedes Wirtschaftsjahr zu Beginn im Juli ein Betrag von 1.000,00€ auf das Debitkartenkonto überwiesen.“

Sollte der Betrag nicht mehr ausreichen

Sollten die bereitgestellten 1.000,00€ im Laufe des Jahres nicht ausreichen, muss ein neuer Beschluss gefasst werden, um zusätzliche Mittel auf das Konto zu überweisen.

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