Reisespesen

Bei Meetings, Sitzungen oder sonstigen Terminen außerhalb Vorarlbergs können Reisespesen refundiert werden, sofern eine Heimreise zeitlich nicht mehr möglich ist. Weiterführende Informationen zu Fahrtkosten können dem Artikel Fahrtkosten entnommen werden.

Die Kosten können über einen Auslagenersatzantrag refundiert werden, dem alle Rechnungen im Original gesammelt beigelegt sind.

Übernachtungen

Für Übernachtungen gilt eine Höchstgrenze von € 80,00 pro Nacht und Person. Bei Gruppenaufenthalten liegt die Höchstgrenze bei € 60,00 pro Nacht und Person.

Nicht in die Höchstgrenze inkludiert sind zusätzliche Aufwendungen wie bspw. Frühstück, Halb- oder Vollpension, Seminarraumbenützung etc.

Bei begründeten Fällen kann der:die Vorsitzende geminsam mit der:dem Wirtschaftsreferent:in eine Ausnahme festlegen.

Verpflegung

Für die Verpflegung gilt eine Höchstgrenze von € 35,00 pro Person und Mahlzeit, jedoch nicht mehr als € 40,00 pro Person und Tag.

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