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ECTS-Anrechnung & -Bestätigung

Die Mitarbeit bzw. das Ausüben von Funktionen (sei es das Mitwirken als Sachbearbeiter:in, Referent:in, Mandatar:in oder Studienvertreter:in) innerhalb der ÖH an der Fachhochschule Vorarlberg sind unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeiten und Arbeiten.

Pro absolvierten bzw. abgeschlossenem Semester mit durchgehender ÖH-Tätigkeit stehen einem, abhängig von der jeweils ausgeführten Funktion, jedoch eine unterschiedliche Anzahl an ECTS-Punkten zur Verfügung, die im Gegenzug auf diverse Lehrveranstaltungen angerechnet werden können.

Wird zu Beginn des Semesters eine ÖH-Funktion übernommen, werden die ECTS-Punkte „auf Probe“ und im Voraus gutgeschrieben, mit denen Lehrveranstaltungen angerechnet werden können. Wird der Tätigkeit bzw. Funktion nicht nachgekommen, werden die ECTS-Punkte am Ende des Semesters nicht bestätigt und die angerechneten Fächer müssen wiederholt werden.

ECTS-Aufteilung pro Funktion

ECTS-Punkte/SemesterFunktion
8* Vorsitzende:r und stellvertretende:r Vorsitzende:r der Hochschulvertretung
* Referent:innen
* stellvertretende:r Wirtschaftsreferent:in
6* Mandatar:innen
* Sachbearbeiter:innen
* Studienvertereter:innen
2* Mitglieder im Kollegium
ECTS-Anrechnungspunkte gemäß HSG 2014 § 31 (3)

Bei Doppel- oder Mehrfachfunktionen wird jene Funktion für die Anrechnung herangezogen, welche die meisten ECTS-Punkte zur Verfügung stellt.

Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Mit den gesammelten ECTS-Punkten können, je nach Studiengang und Semester, unterschiedliche Lehrveranstaltungen angerechnet werden. Eine stets aktuelle Liste Auflistung steht im Inside der Fachhochschule Vorarlberg zur Verfügung.

Der Antrag auf Anrechnung kann im A5-Portal unter dem Menüpunkt Anträge -> "Anerkennung - Recognition" gestellt werden. Neben dem Titel der LV sowie den ECTS-Punkten der LV muss die ÖH-Funktion als Anerkennungsgrund genannt werden.

Ein Antrag auf Anrechnung einer Lehrveranstaltung kann jeweils nur zu Beginn des Semesters gestellt werden. Anrechnungen im laufenden Semester, bspw. bei Eintritt in der Hälfte des aktuellen Semesters, sind nicht möglich.

ECTS-Bestätigung für externe Einrichtungen

Für die Bestätigung der erhaltenen ECTS-Punkte für das Finanzamt (für bspw. die Familienbeihilfe), die Stipendienstelle (bspw. für die Studienbeihilfe, Verlängerung etc.) oder diverse andere Einrichtungen steht ein Formular zur Verfügung, mit dem die ÖH-Tätigkeiten nachgewiesen werden kann.

Dieses Formular muss ausgedruckt und ausgefüllt in das Vorsitz-Postfach im ÖH-Büro eingeworfen werden. Das Vorsitz-Team kümmert sich infolgedessen darum und retourniert eine unterschriebene und signierte Version des Dokuments sowohl in Papierform als auch digital.

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