Rechtsgeschäfte

Rechtsgeschäfte im Sinne der ÖH stellen das Einkaufen von Getränken & Lebensmitteln, Ausgaben für Lokalitäten, das Anschaffen von anderweitigen Gütern etc. dar, die klar für ein Projekt, ein Angebot oder ein Event benötigt werden.

Beim Abschluss von Rechtsgeschäften spielt zum einen die schlussendliche Summe der jeweiligen Rechnung(en) eine Rolle sowie die Zustimmung bestimmter Funktionsträger:innen innerhalb der ÖH.

Das Aufteilen von mehreren Rechnungen in einzelne Rechtsgeschäfte ist nicht möglich, sofern mehrere separate Anschaffungen für ein spezifisches Angebot bzw. Event getätigt werden (sprich Raummiete, Getränke & Verpflegung entsprechen einem Rechtsgeschäft).

Die in diesem Artikel aufgelisteten Informationen bilden eine stark zusammengefasste und gekürzte Version dar. Alle Informationen können im Detail in der Gebarungsordnung nachgelesen werden.

Einholung von Angeboten

Ab einer Summe von € 800,00 (inkl. USt.) müssen unaufgefordert drei schriftlich vergleichbare Angebote eingeholt werden, die vor Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäftes mit den dafür zuständigen Personen besprochen und abgeklärt werden müssen.

Bei Beschaffungen von weniger als € 800,00 (inkl. USt.) kann das Einholen von drei Angeboten entfallen, wobei jedoch der Handlungsgrundsatz gilt, zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich zu handeln.

Ist das Einholen von drei Angeboten nicht möglich, ist nach Rücksprache mit dem:der Wirtschaftsreferent:in sowie dem:der Vorsitzenden ein Aktenvermerk anzufertigen, welcher von dem:der Verantwortlichen der Kostenstelle sowie dem:der Wirtschaftsreferent:in gezeichnet werden muss.

Zustimmungen- & Zeichnungsberechtigungen

Geschäfte bis höchstens € 900,00

Für Rechtsgeschäfte mit einem Höchstbetrag von € 900,00 wird die Zustimmung der folgenden Personen benötigt, um das Geschäft abschließen zu können:

  • der:die Wirtschaftsreferent:in

sowie entweder

  • der:die Vorsitzende der Hochschulvertretung, oder
  • der:die Zuständige des jeweiligen Referates, oder
  • der die Vorsitzende der jeweiligen Studienvertretung

Geschäfte über € 900,00 bis höchstens € 6.000,00

Für Rechtsgeschäfte mit einem Betrag zwischen € 900,00 und € 6.000,00 wird die Zustimmung der folgenden Personen benötigt, um das Geschäft abschließen zu können:

  • der:die Wirtschaftsreferent:in
  • der:die Vorsitzende der Hochschulvertretung

Geschäfte über € 6.000,00

Für Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über € 6.000,00 Bedarf es Zwingend einem mehrheitlich angenommenen Beschluss in einer Sitzung der Hochschulvertretung. Zudem müssen der:die Wirtschaftsreferent:in sowie der:die Vorsitzende das Rechtsgeschäft zeichnen.

Abschluss von Rechtsgeschäften

Rechtsgeschäfte können und dürfen ausschließlich im Namen der Hochschüler:innenschaft der Fachhochschule Vorarlberg abgeschlossen werden. Die etwaige Angabe eines Aviso-Kontakts bzw. einer direkten Ansprechperson auf Rechnungs- bzw. Lieferadresse ist ungeachtet dessen möglich.

Rechtsgeschäfte können von dem:der Wirtschaftsreferent:in und dem:der Vorsitzenden der Hochschulvertretung nachträglich genehmigt werden, sofern diese nicht vorsätzlich gegen die Gebarungsordnung verstoßen und im Sinne der Hochschulvertretung abgeschlossen wurden.

Rechtsgeschäfte, welche nicht im Namen der Hochschüler:innenschaft abgeschlossen wurden oder bei denen der:die Wirtschaftsreferent:in nicht eingebunden war, werden laut Gebarungsordnung als „falsus procurator“ auf die verursachende Privatperson abgewälzt.

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