Für Refundierungen von Veranstaltungen oder Angeboten, die von einem Referat oder der Hochschulvertretung in Kooperation angeboten oder finanziell unterstützt werden.
Für Refundierungen von bis zu 15€ pro Person und pro Semester für Veranstaltungen (bspw. Vernetzungstreffen innerhalb des Jahrganges) mit studienrelevantem Bezug.
Für Sponsorings von größeren Events, die über die 15€ pro Person und Semester hinausgehen. Vorab abzuklären mit der relevanten Studienvertretung bzw. einem Referat.
Aufgrund des Jahresabschluss ist es wichtig, dass alle Anträge mit Originalrechnung bis spätestens 30.06. bei der ÖH eingegangen sind. Alle Anträge die mit Eingangsdatum nach dem 30.06. eingehen, werden nicht mehr bearbeitet und refundiert
Abgeben kannst du alle Anträge entweder:
Die Pfandkosten werden vom Rechnungsbetrag abgezogen und nicht erstattet, wenn Refundierungsanträge mit Rechnungen (welche Pfand beinhalten) ohne Pfandrückgabenquittung abgegeben werden. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass der Pfandbetrag durch Rückgabe der Pfandflaschen eingenommen wurde.
Ausnahmefälle
Die Kosten für Pfandgut, welches kaputt oder verloren gegangen ist, kann von der ÖH übernommen werden, wenn:
