Refundierung & Sponsoring

Geld zurück mit dem passenden Antrag

Für Refundierungen von Veranstaltungen oder Angeboten, die von einem Referat oder der Hochschul­vertretung in Kooperation angeboten oder finanziell unterstützt werden.

Für Refundierungen von bis zu 15€ pro Person und pro Semester für Veranstaltungen (bspw. Vernetzungs­treffen innerhalb des Jahrganges) mit studien­relevantem Bezug.

Für Sponsorings von größeren Events, die über die 15€ pro Person und Semester hinausgehen. Vorab abzuklären mit der relevanten Studienvertretung bzw. einem Referat.

FAQ

Abgeben kannst du alle Anträge entweder:

  • im ÖH-Aufenthaltsraum (Raum U315) im kleinen roten Postkasten
  • im ÖH-Büro (Raum U317) wenn jemand vor Ort ist
  • direkt bei deiner Studienvertretung/bei Referent:innen der lokalen Hochschulvertretung oder
  • bei der Info im Erdgeschoss

Die Pfandkosten werden vom Rechnungsbetrag abgezogen und nicht erstattet, wenn Refundierungsanträge mit Rechnungen (welche Pfand beinhalten) ohne Pfandrückgabenquittung abgegeben werden. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass der Pfandbetrag durch Rückgabe der Pfandflaschen eingenommen wurde.

Ausnahmefälle

Die Kosten für Pfandgut, welches kaputt oder verloren gegangen ist, kann von der ÖH übernommen werden, wenn:

  1. dem Refundierungsantrag neben dem Originalbeleg des Einkaufs auch die Quittung der Pfandrückerstattung beigelegt wird,
  2. die Differenz als Bruch/Schwund auf dem Antrag angeführt wird,
  3. in der Begründung vermerkt wird, dass alle vorhandenen Leergüter retourniert wurden und der fehlende Betrag somit durch Bruch oder Schwund zustande gekommen ist und mit der eigenen Unterschrift bestätigt wird.

Weiterführende Downloads

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