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Medientransparenzgesetz

Aufgrund des Medientransparenzgesetzes ist die ÖH als Körperschaft öffentlichen Rechts verpflichtet, über das Jahr verteilt mehrere Meldungen und Datenaktualisierungen vorzunehmen.

Datenaktualisierung

Einmal jährlich, Anfang Juli, müssen dem Österreichischen Rechnungshof (auf Basis des BGBl. I Nr. 125/2011) etwaige Änderungen folgender Punkte mit Stichtag 1. Juli des jeweiligen Jahres bekanntgegeben werden:

  • Adresse der ÖH
  • Vorsitzende:r

Eine Erinnerung dazu sowie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Aktualisierung der Daten wird an oeh-vorsitz@fhv.at versendet. Meldungen müssen meist bis zur zweiten bzw. dritten Juli-Woche erfolgen.

Meldungen zu Werbung sowie Förderungen

Viermal pro Jahr bzw. jedes Quartal müssen zu Werbeaufträge und Medienkooperationen iSv § 2 MedKF-TG
und für Förderungen iSv § 4 MedKF-TG (Leer)Meldungen abgegeben werden.

Eine Erinnerung dazu sowie ein entsprechender Link für die Meldungen wird an oeh-vorsitz@fhv.at versendet. Meldungen müssen meist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Aufforderung erfolgen.

Bisher bzw. im Regelfall wurden für beide Punkte Leermeldungen abgegeben. Im Zweifelsfall sind jegliche Unklarheiten entsprechend abzuklären.

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